Präambel
Die nachstehenden Vertragsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen uns, der Oreamnos GmbH (im Folgenden auch „Oreamnos“), und Kunden unserer Softwareprodukte, welche als Software-as-a-Service (SaaS) oder als On-Premise-Lösung angeboten werden. Die Vertragsbedingungen gelten sowohl für gegenwärtige wie auch für künftige Einzelaufträge.
§ 1 Geltungsbereich
Für Vertragsabschlüsse und Rechtsbeziehungen zwischen Oreamnos und Kunden gelten diese Vertragsbedingungen, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren in Textform etwas anderes und schließen dabei die Geltung dieser Vertragsbedingungen explizit aus.
§ 2 Definitionen
(1) „Software“ ist das in der einzelvertraglichen Vereinbarung genannte Computerprogramm inklusive der vom Kunden ausgewählten Module und der zugehörigen Dokumentation.
(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Object Codes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über Leistungen von Oreamnos kommt zustande durch den Zugang der Annahmeerklärung von Oreamnos in Textform beim Kunden, sofern der Kunde zuvor durch das Absenden der vollständigen Buchungseingaben sowie der Angebotsauswahl über die Bestellfunktion der Website von Oreamnos und Betätigen eines entsprechenden Befehls ein Angebot über die Nutzung abgegeben hat.
(2) Die Websites von Oreamnos stellen lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(3) Der Kunde muss Unternehmer i. S. d. § 14 BGB sein und bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(4) Der Vertragsschluss zur Verlängerung eines Vertrages über Leistungen von Oreamnos kann neben der Form des Absatzes 1 ebenfalls erfolgen, indem die Annahmeerklärung von Oreamnos nach entsprechenden erfolgten Vertragsverhandlungen beim Kunden zugeht.
(5) Kunden können zusätzliche Add-Ons und Module, z. B. KI-gestützte Features, zum bestehenden Tarif hinzubuchen. Das Hinzubuchen von Add-Ons und Modulen erweitert den Leistungsumfang des bisher gebuchten Tarifs. Insoweit gelten dafür die Bestimmungen des Vertrags.
§ 4 Software as a Service
(1) Oreamnos bietet die zeitlich begrenzte Überlassung von Software aus dem Portfolio von Oreamnos als SaaS-Lösung einschließlich aller vom Kunden ausgewählter Module gegen Entgelt an, verbunden mit der Einräumung der zur vertragsmäßigen Nutzung der Software erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 9 dieser Vertragsbedingungen.
(2) Dem Kunden wird gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts ermöglicht, je nach vertraglicher Auswahl, entweder:
- die auf den Servern von Oreamnos bzw. eines von Oreamnos beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene interne Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten oder
- die Software nach Installation auf den eigenen internen Servern derartig zu nutzen.
(3) Darüber hinaus sind Wartungs- und Supportleistungen sowie Rechenzentrumsleistungen Teil des Service.
(4) Die jeweils vereinbarten konkreten Hauptleistungen wie Angaben zu Produktlinie, Modulen, Anzahl/Typ von Lizenzen und Entgelt ergeben sich aus den vollständigen Buchungseingaben gemäß § 3 Abs. 1.
(5) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nur Gegenstand des Vertrags, wenn dies einzelvertraglich vereinbart wird. Näheres regelt § 4a.
(6) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes.
(7) Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus der vollständigen Buchungseingaben und der Dokumentation.
§ 4a Sonstige Leistungen
(1) Oreamnos bietet sonstige, mit der Software-Miete zusammenhängende Leistungen an. Diese werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Kunde sie in der Angebotsauswahl über die Bestellfunktion der Website von Oreamnos durch die jeweiligen Buchungseingaben und Betätigen eines entsprechenden Befehls ausgewählt hat und die entsprechende Annahmeerklärung von Oreamnos in Textform beim Kunden zugegangen ist.
(2) Um die vertragsgemäße Nutzung zu garantieren, ist der Kunde in Abweichung von Absatz 1 verpflichtet, bei erstmaligem Vertragsschluss zur Überlassung von Software von Oreamnos nach diesen Vertragsbedingungen, die Leistungen gemäß Absatz 3 lit. a. und b. zusätzlich zum Softwareprodukt zu buchen.
(3) Sonstige Leistungen, die Oreamnos anbietet, umfassen:
- Schulung im Umgang mit Softwareprodukten von Oreamnos
- Erstimplementierung der Softwareprodukte von Oreamnos
- Customizing von Softwareprodukten von Oreamnos
(4) Die Höhe des Entgelts für die sonstigen Leistungen ergibt sich aus den jeweils geltenden Preislisten von Oreamnos bzw. aus der einzelvertraglichen Vereinbarung. Die Absätze 2, 5 und 6 des § 7 gelten entsprechend.
§ 5 Leistungsumfang
(1) Oreamnos erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß der jeweils für das gewählte Produkt geltenden zusätzlichen Bedingungen, einschließlich der Leistungs- und Produktbeschreibungen. Die Nutzung der Software setzt den Einsatz bestimmter technischer Endgeräte sowie einen Internetzugang voraus. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zu schaffen und aufrechtzuerhalten.
(2) Oreamnos stellt die Software mit einer jährlichen Verfügbarkeit von 99,5 % bereit. Die Verfügbarkeit wird über das Kalenderjahr gemessen und umfasst den Zugriff auf die wesentlichen Funktionen der Software.
- Ausnahmen:
- Geplante Wartungsfenster (siehe Abs. 3).
- Unterbrechungen aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von Oreamnos liegen (z. B. höhere Gewalt, Angriffe Dritter, Ausfall von Drittanbieterdiensten).
- Einschränkungen aufgrund von Handlungen des Kunden oder seiner technischen Umgebung (z. B. unsachgemäße Konfiguration, Nutzung nicht kompatibler Systeme).
- Die Software gilt als verfügbar, wenn sie den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang bietet und über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
(3) Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs behält sich Oreamnos vor, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen.
- Diese Wartungsfenster erfolgen in der Regel außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr MEZ oder an Wochenenden).
- Oreamnos informiert den Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn geplanter Wartungsarbeiten über Umfang und Dauer.
- Während dieser Zeiten kann es zu Einschränkungen oder einer vollständigen Nichtverfügbarkeit der Software kommen.
(4) Oreamnos verpflichtet sich, gemeldete Störungen entsprechend ihrer Schwere zu bearbeiten:
- Kritische Störungen (z. B. Totalausfall der Software)
- Reaktionszeit: 2 Stunden (innerhalb der Supportzeiten).
- Behebung innerhalb von 8 Stunden, sofern technisch möglich
- Wesentliche Störungen (z. B. eingeschränkte Funktionalität):
- Reaktionszeit: 4 Stunden.
- Behebung innerhalb von 24 Stunden, sofern technisch möglich.
- Geringfügige Störungen (z. B. kosmetische Fehler):
- Reaktionszeit: 1 Arbeitstag.
- Behebung erfolgt im Rahmen geplanter Updates.
(5) Der technische Support steht zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr MEZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Oreamnos.
(6) Sollte Oreamnos die vereinbarte Verfügbarkeit oder die Reaktionszeiten nicht einhalten, gilt Folgendes:
- Der Kunde hat Anspruch auf eine anteilige Minderung des monatlichen Entgelts, sofern die Nichterfüllung von Oreamnos zu vertreten ist.
- Die Minderung beträgt 1 % des monatlichen Entgelts pro 0,1 % unterhalb der vereinbarten Verfügbarkeit, maximal jedoch 10 % des monatlichen Entgelts.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche richten sich nach den Haftungsregelungen in § 17.
(7) Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Oreamnos liegen (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, Ausfälle von Drittanbieterdiensten), befreien Oreamnos von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich der SLA-Regelungen, für die Dauer der Beeinträchtigung.
(8) Oreamnos führt regelmäßige Datensicherungen durch, um die Wiederherstellbarkeit von Kundendaten bei Systemausfällen zu gewährleisten. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherheitskopien anzufertigen und die Archivierungseinstellungen gemäß seinen Anforderungen zu konfigurieren.
§ 5a Kostenpflichtige Zusatzfunktionen
(1) Kunden können kostenpflichtige Zusatzfunktionen (sogenannte Add-ons) und Module zur Erweiterung des bestehenden Leistungsumfangs hinzubuchen. Die verfügbaren Zusatzfunktionen sowie die damit verbundenen Kosten werden dem Kunden vor der Buchung klar und transparent angezeigt.
(2) Der Vertrag über die Nutzung von Zusatzfunktionen kommt zustande, sobald der Kunde die Buchung der gewünschten Funktionalität über die Anwendung bestätigt und Oreamnos die Buchung in Textform oder durch Bereitstellung der gebuchten Funktionalität bestätigt.
(3) Laufzeit der Zusatzinformationen:
- Einmalige Zusatzleistungen: Zusatzfunktionen, die als einmalige Leistungen bereitgestellt werden, enden automatisch nach deren Erbringung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Abonnementbasierte Zusatzfunktionen: Zusatzfunktionen, die auf Abonnementbasis angeboten werden, haben die gleiche Laufzeit wie der zugrunde liegende Hauptvertrag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Kündigung dieser Zusatzfunktionen ist nur mit der gleichen Frist wie für den Hauptvertrag möglich, es sei denn, eine gesonderte Kündigungsregelung wurde vereinbart.
(4) Die Preise für die Zusatzfunktionen richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste von Oreamnos oder den bei der Buchung angezeigten Konditionen. Die Zahlung erfolgt zusammen mit dem Entgelt für die Hauptleistung, es sei denn, es wurde eine gesonderte Zahlungsweise vereinbart. Bei Abonnementfunktionen wird das Entgelt für die Zusatzfunktion entsprechend dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags fällig.
(5) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht für die Buchung von Zusatzfunktionen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Der Kunde wird bei der Buchung gesondert über das Bestehen oder den Ausschluss eines Widerrufsrechts informiert. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Zusatzfunktion vollständig erbracht wurde und der Kunde dem vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts zugestimmt hat.
(6) Zusatzfunktionen können unabhängig vom Hauptvertrag gekündigt werden, sofern diese Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Kündigung des Hauptvertrags enden automatisch auch alle damit verbundenen Zusatzfunktionen, es sei denn, sie werden ausdrücklich als eigenständige Leistungen weitergeführt.
(7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung der Zusatzfunktionen zu schaffen. Oreamnos haftet nicht für die eingeschränkte Nutzung von Zusatzfunktionen, die auf nicht erfüllten Voraussetzungen seitens des Kunden beruhen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere:
- die Bereitstellung aller für die Nutzung der Software und die Erbringung der Dienstleistungen relevanten Informationen und Zugangsdaten;
- die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften bei der Nutzung der Dienste und der übermittelten Inhalte;
- die Sicherstellung, dass alle übermittelten Daten frei von Viren, Malware oder sonstigen schädlichen Komponenten sind.
(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Dazu gehören:
- ein aktuelles und funktionsfähiges System (einschließlich Hardware, Betriebssystem und Browser), das den in der Produktdokumentation beschriebenen Anforderungen entspricht;
- eine stabile und ausreichend schnelle Internetverbindung;
- die regelmäßige Aktualisierung der eingesetzten Softwarekomponenten, insbesondere Betriebssystem und Sicherheitssoftware.
(3) Nutzung der API und Integrationen:
- Bei der Nutzung der von Oreamnos bereitgestellten API ist darauf zu achten, dass die API nur im vereinbarten Umfang genutzt wird.
- Übermäßige Anfragen oder eine unsachgemäße Nutzung der API, die den Betrieb oder die Verfügbarkeit der Dienste beeinträchtigen könnten, sind untersagt. Oreamnos behält sich das Recht vor, Anfragen zu blockieren, die diesen Vorgaben widersprechen.
- Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Konfiguration und Integration der API in seine Systeme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Fehler oder Probleme unverzüglich und mit allen relevanten Informationen (z. B. Fehlermeldungen, Protokolle) an Oreamnos zu melden, um eine zeitnahe Fehlerbehebung zu ermöglichen.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass alle Benutzer der Software über ausreichende Kenntnisse zur Nutzung der Dienste verfügen. Oreamnos empfiehlt die regelmäßige Teilnahme an Produktschulungen oder die Nutzung von bereitgestellten Lernmaterialien, um die effiziente und sichere Nutzung der Software zu gewährleisten.
(6) Der Kunde ist verantwortlich für die Verwaltung der Benutzerkonten seiner Mitarbeiter. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Zugriffsrechten sowie die Sperrung von Konten, die nicht mehr benötigt werden.
(7) Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen und dadurch die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verzögert oder unmöglich gemacht werden, haftet Oreamnos nicht für daraus resultierende Einschränkungen oder Schäden. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet.
§ 7 Nutzungsentgelt, Verzug
(1) Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Software ein Nutzungsentgelt zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen. Die Höhe des Entgelts ergibt sich aus den jeweils geltenden Preislisten von Oreamnos bzw. aus der einzelvertraglichen Vereinbarung.
(2) Alle Preise verstehen sich in EUR, sofern nicht explizit auf die Geltung einer anderen Währung hingewiesen wird.
(3) Soweit die Software für eine kürzere Zeit als einen vollen Kalendermonat überlassen wird, verringert sich die Miete zeitanteilig.
(4) Der vom Kunden geschuldete Mietzins ist im Voraus zu entrichten. Je nach vereinbartem Zahlungszeitraum gilt:
- Bei monatlicher Zahlung wird der Mietzins am 3. Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Im ersten Monat des Mietzeitraumes wird der Mietzins mit vollständiger Bereitstellung der Software fällig.
- Bei jährlicher Zahlung wird der Mietzins am 3. Werktag eines jeden Jahres zur Zahlung fällig. Im ersten Jahr des Mietzeitraumes wird der Mietzins mit vollständiger Bereitstellung der Software fällig.
(5) Die Verzugszinsen bestimmen sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 288 BGB).
(6) Sofern sich seitens des Kunden Änderungen bezüglich der Abrechnungsinformationen (z. B. der Empfänger, Anschrift und bei digitaler Rechnungszustellung die E-Mail-Adresse) ergeben, sind diese unverzüglich vom Kunden in Textform mitzuteilen.
(7) In Bezug auf Dauerschuldverhältnisse gilt folgendes: Oreamnos wird die auf der Grundlage von Dauerschuldverhältnissen zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Hard- oder Software sowie Energie, die Nutzung von Rechenzentrumsleistungen, Kommunikationsnetzen oder die Lohnkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der wirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von Oreamnos die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Oreamnos wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Oreamnos wird den Kunden über Entgeltänderungen spätestens sechs Wochen (6) vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren.
§ 8 Softwareauslieferung und Installation
(1) Oreamnos stellt dem Kunden die Software nach dessen Wahl entweder durch Zusendung eines Registrierungslinks, Zusendung persönlicher Log-In-Daten oder durch Installation der Software auf den Servern des Kunden zur Verfügung.
(2) Neben der Software wird Oreamnos dem Kunden eine Installationsanleitung sowie ein Benutzerhandbuch in elektronischer Form ("Dokumentation") liefern. Der Kunde ist berechtigt, diese Dokumentation unter Aufrechterhaltung vorhandener Schutzrechtsvermerke zu speichern, auszudrucken und für Zwecke dieses Vertrages in angemessener Anzahl zu vervielfältigen.
(3) Oreamnos schuldet ausschließlich dann Installation der Software auf den Systemen des Kunden, wenn dies einzelvertraglich durch Auswahl der entsprechenden Module und Klassen seitens des Kunden vereinbart wurde.
§ 9 Rechteeinräumung und Einschränkungen der Nutzung
(1) Der Kunde erhält gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Software im vertraglich vereinbarten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst:
- das Laden, Anzeigen und Ausführen der Software auf den dafür vorgesehenen Systemen
- die Vervielfältigung der Software, soweit dies für die Nutzung erforderlich ist (z. B. Laden in den Arbeitsspeicher)
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt:
- die Software oder zugehörige Dokumentation zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verändern, zu bearbeiten, zu übersetzen oder anderweitig zu modifizieren, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich oder vertraglich gestattet ist;
- die Software zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen, zu unterlizenzieren, öffentlich wiederzugeben oder auf andere Weise Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um solche Dritte, die im Auftrag des Kunden handeln und den Weisungen des Kunden unterliegen;
- die Software zu dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), außer in den gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Fällen;
- Maßnahmen zur Umgehung technischer Schutzmaßnahmen der Software vorzunehmen oder Dritten hierbei zu helfen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Software sowie alle zugehörigen Unterlagen und Materialien vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Insbesondere dürfen keine Zugangsdaten oder Kopien der Software an nicht autorisierte Personen weitergegeben werden.
(4) Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, erlöschen sämtliche im Rahmen des Vertrags gewährten Nutzungsrechte automatisch. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen und sämtliche Kopien, einschließlich Sicherungskopien, von seinen Systemen zu löschen.
(5) Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechten, Markenrechten und sonstigen Schutzrechten, verbleiben ausschließlich bei Oreamnos. Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Software, die über das in diesem Vertrag ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrecht hinausgehen.
§ 10 Virenfreiheit eingebrachter Dateien
Der Kunde ist vollumfänglich dafür verantwortlich, dass die von ihm im Betrieb der Software hochgeladenen und in den Arbeitsprozess der Software eingebrachten Dateien frei von Viren und jeglicher sonstigen Malware sind.
§ 11 Datensicherung, Archivierung und Umgang mit Datenverlust
(1) Oreamnos führt regelmäßige Datensicherungen der im Online-Betrieb der Software gespeicherten Kundendaten durch, um die Wiederherstellbarkeit der Daten bei Systemausfällen zu gewährleisten. Die Häufigkeit und der Umfang der Datensicherungen richten sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
(2) In Abhängigkeit des gemäß § 3 Abs. 1 ausgewählten Funktions- und Leistungsumfangs kann eine Archivierung der Kundendaten über den vom Kunden definierten Zeitraum erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, die Archivierungseinstellungen eigenverantwortlich zu prüfen und sicherzustellen, dass diese seinen Anforderungen entsprechen.
(3) Verantwortung des Kunden:
- Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Software stehen, regelmäßig eigenständig zu sichern, insbesondere Daten, die für seinen Geschäftsbetrieb essentiell sind.
- Oreamnos empfiehlt dem Kunden, zusätzlich zu den durchgeführten Datensicherungen eigene Sicherheitskopien wichtiger Daten anzulegen, insbesondere vor größeren Änderungen oder Updates der Software.
(4) Oreamnos haftet nicht für den Verlust von Kundendaten, sofern dieser durch ein Fehlverhalten des Kunden, dessen Mitarbeiter oder durch Dritte, die nicht im Auftrag von Oreamnos handeln, verursacht wurde. Für Datenverluste, die auf Systemausfälle oder Sicherheitsvorfälle zurückzuführen sind, haftet Oreamnos nur, wenn diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Oreamnos zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der notwendig ist, um die Daten aus den von Oreamnos erstellten Backups wiederherzustellen. Kann Oreamnos aufgrund technischer oder anderer unvermeidbarer Umstände (z. B. höhere Gewalt) keine Wiederherstellung der Daten gewährleisten, haftet Oreamnos nicht für den entstandenen Schaden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Oreamnos unverzüglich über einen Datenverlust oder die Beschädigung von Daten zu informieren. Oreamnos wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Daten aus den vorhandenen Sicherungen wiederherzustellen, sofern der Verlust nicht durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von Oreamnos liegen.
(6) Oreamnos weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wiederherstellung von Daten nur im Rahmen der vorhandenen Sicherungen möglich ist. Daten, die zwischen zwei Sicherungen erstellt oder verändert wurden, können möglicherweise nicht wiederhergestellt werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für den Verlust solcher Daten.
(7) Nach Beendigung des Vertrags stellt Oreamnos dem Kunden auf Anfrage die gespeicherten Daten in einem gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung, sofern dies vereinbart wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Daten vor Vertragsende rechtzeitig anzufordern. Nach Ablauf einer vertraglich definierten Frist werden die Daten unwiderruflich gelöscht.
§ 12 Laufzeit (Vertragsdauer) und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Mietverhältnisses ergibt sich aus den vollständigen Buchungseingaben gem. § 3 Abs. 1. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieses Mietverhältnis nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird.
(2) Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der Oreamnos zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von Oreamnos dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von Oreamnos hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
(3) Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
(4) Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche installierten Kopien des Programms nachweisbar von seinen Rechnern zu entfernen.
§ 13 Instandhaltung
(1) Oreamnos leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Software bestimmt sich nach Maßgabe der Dokumentation und der vollständigen Buchungseingaben. Zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird Oreamnos die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
(2) Oreamnos ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der Software nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der Software nach dem Stand der Technik erforderlich ist. Im Übrigen ist Oreamnos zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist Oreamnos insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der Software verpflichtet.
§ 14 Gewährleistung
(1) Sollte der Kunde Mängel an der Software oder an der Dokumentation feststellen, so hat der Kunde diese Oreamnos unverzüglich über den dafür innerhalb der Anwendung eingerichteten und zur Verfügung stehenden Meldekanal ("Support-Ticket") anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
(2) Oreamnos ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Software und an der Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
(3) Der Kunde hat Oreamnos den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software und auf die Dokumentation zu ermöglichen.
(4) Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
(5) Im Falle des Fehlschlags der nach Abs. 2 geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung dieses Software-Mietvertrages gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung für Oreamnos unmöglich ist, wenn Oreamnos die Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung durch Oreamnos aus sonstigen Gründen für den Kunde unzumutbar ist.
§ 15 Haftung
(1) Oreamnos haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von Oreamnos übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Oreamnos der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
(3) Im Übrigen ist eine Haftung von Oreamnos ausgeschlossen. Insbesondere haftet Oreamnos nicht für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel, soweit kein Fall des Abs. 1 gegeben ist.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Vertreter und Organe von Oreamnos.
(5) Eine Haftung für die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte ist ausgeschlossen. Die von Oreamnos zur Verfügung gestellte Software mitsamt aller Inhalte stellt in keiner Weise eine Rechtsberatung oder sonstige Rechtsdienstleistung dar und ersetzt keine fachkundige Prüfung oder Beratung durch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder sonstige Personen.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten alle geltenden Gesetze und Vorschriften des Landes, in dem das Produkt verwendet und/oder geliefert wird, einzuhalten.
(7) Im Rahmen der Vermietung der WBT-Software wird keinerlei Haftung für die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Bezug auf Hinweisgeberschutz, Melde- und Beschwerdeverfahren übernommen, wenn nicht zusätzlich die Beauftragung zum Outsourcing der Aufgaben der internen Meldestelle erfolgt ist.
(8) Wurde Oreamnos mit den Aufgaben der internen Meldestelle (Ombudsstelle) beauftragt, haftet die Ombudsstelle ausschließlich für die Einhaltung der Bestimmungen der einschlägigen geltenden Rechtsvorschriften bezüglich Hinweisgeberschutz, Melde- und Beschwerdeverfahren und ausschließlich für Sachverhalte, die in ihren Einflussbereich fallen. Insbesondere ist die Ombudsstelle nur für die Bearbeitung von Hinweisen verantwortlich, die über die WBT-Software eingehen, in diese übertragen werden oder die der Ombudsstelle ordnungsgemäß zugestellt werden.
§ 15a Haftung und Beweislast bei Sicherheitsvorfällen
(1) Der Nutzer der Software ist verpflichtet, seine Zugangsdaten (z. B. Benutzername und Passwort) sicher und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Hierzu zählen insbesondere:
- die Verwendung sicherer Passwörter,
- regelmäßige Änderungen der Zugangsdaten,
- keine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte,
- Sichere und für nicht zum Zugang Berechtigte nicht zugängliche Aufbewahrung.
(2) Oreamnos haftet nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen Nutzung, Weitergabe oder unzureichenden Sicherung der Zugangsdaten durch den Nutzer entstehen. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten, die über sein Benutzerkonto erfolgen, es sei denn, der Nutzer weist nach, dass er seine Sorgfaltspflichten vollständig eingehalten hat.
(3) Oreamnos übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unbefugten Zugriff auf ein Benutzerkonto des Nutzers entstehen, wenn dieser Zugriff auf eine Verletzung der Sorgfaltspflichten des Nutzers zurückzuführen ist. Dies gilt auch für Schäden, die das Fehlverhalten eines Nutzers (z. B. unsachgemäße Nutzung oder Weitergabe von Zugangsdaten) bei anderen Nutzern oder Dritten verursacht. Die Verantwortung für solche Schäden liegt ausschließlich bei dem verursachenden Nutzer.
(4) Ein unbefugter Zugriff, der durch unsachgemäße Nutzung der Zugangsdaten des Nutzers ermöglicht wurde, stellt keinen Mangel der von Oreamnos bereitgestellten Software dar und begründet keinerlei Haftungsansprüche gegen Oreamnos.
(5) Im Falle eines Sicherheitsvorfalls hat der Nutzer nachzuweisen, dass er seine Sorgfaltspflichten zur sicheren Aufbewahrung der Zugangsdaten eingehalten hat. Kann der Nutzer diesen Nachweis nicht erbringen, wird vermutet, dass der Sicherheitsvorfall auf einem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten des Nutzers beruht.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, Oreamnos unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder den Verdacht einer Sicherheitsverletzung zu informieren. Unterlässt der Nutzer dies, haftet Oreamnos auch nicht für dadurch entstehende Schäden.
(7) Oreamnos empfiehlt dem Nutzer den Einsatz von Mehrfaktor-Authentifizierung (sofern im gebuchten Plan enthalten oder als Add-on gebucht) und den regelmäßigen Schutz seines Systems durch aktuelle Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Virenschutz, Firewalls). Oreamnos haftet nicht für Sicherheitsvorfälle, die auf das Fehlen solcher Maßnahmen zurückzuführen sind.
§ 16 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Die getroffenen Maßnahmen ergeben sich aus dem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags unbefristet fort.
(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
- die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags, oder sofern erfolgt, bei Entstehung eines Rechtsverhältnisses nach § 311 Abs. 2 BGB, nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
- die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(3) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei jedem schuldhaften Verstoß gegen die vorstehenden Vertraulichkeitsverpflichtungen eine von Oreamnos nach billigem Ermessen bestimmte, vom Landgericht Koblenz auf ihre Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
§ 17 Rückgabe und Löschung
(1) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und die Software sowie sämtliche Programmkopien sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an Oreamnos zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Kosten des Kunden.
(2) Wurde die Software beim Kunden auf dessen Servern installiert, so steht es Oreamnos frei, auf die Rückgabe nach Maßgabe des Abs. 1 zu verzichten und stattdessen von dem Kunden die Löschung der Software sowie sonstiger Programmkopien und die Vernichtung der überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen zu verlangen.
(3) Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche installierte Programmkopien und etwaige gespeicherte Dokumentationen nachweisbar vollständig und endgültig von all seinen Servern zu löschen.
(4) Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Mietverhältnisses ist unzulässig.
§ 18 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO sowie der jeweils anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze. Oreamnos verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Nutzer ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
(2) Oreamnos verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen, einschließlich der Bereitstellung und Wartung der Software, sowie zur Optimierung und Verbesserung ihrer Funktionen. Die Verarbeitung umfasst insbesondere:
- Nutzungsdaten der Software (z. B. Log-Daten, Interaktionen, API-Aufrufe),
- Technische Daten (z. B. IP-Adressen, Geräteinformationen),
- Kundendaten, soweit diese zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind.
Die Verarbeitung der Kundendaten erfolgt primär innerhalb Deutschlands (EU). Sollte eine Verarbeitung außerhalb der EU (Drittland) notwendig sein, wird sichergestellt, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß den Anforderungen der DSGVO durch geeignete Maßnahmen (z. B. EU-Standardvertragsklauseln) gewährleistet ist.
(3) Oreamnos setzt Technologien und Dienste von Drittanbietern ein, einschließlich der API von OpenAI (USA), um bestimmte Funktionen bereitzustellen (z. B. KI-gestützte Analysen oder Textgenerierung). Dabei können personenbezogene Daten an diese Drittanbieter übermittelt und verarbeitet werden, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
- Oreamnos stellt sicher, dass alle eingesetzten Drittanbieter datenschutzrechtliche Anforderungen gemäß der DSGVO erfüllen. Dies umfasst insbesondere den Abschluss von Auftragsverarbeitungsverträgen sowie die Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei Datenübermittlungen in Drittländer durch Standardvertragsklauseln oder vergleichbare Mechanismen.
- Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Drittanbieter finden sich in der Datenschutzerklärung von Oreamnos.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechte der betroffenen Personen gemäß der DSGVO zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf:
- Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
- Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Übertragbarkeit der Daten.
Oreamnos wird den Kunden hierbei im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten unterstützen.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, Oreamnos nur solche personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, deren Verarbeitung rechtlich zulässig ist. Dies umfasst insbesondere die Einholung erforderlicher Einwilligungen der betroffenen Personen, sofern diese nicht durch eine andere Rechtsgrundlage gedeckt sind.
(6) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich Oreamnos, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu löschen, es sei denn, eine längere Speicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auf Anfrage stellt Oreamnos dem Kunden eine Bestätigung über die erfolgte Löschung zur Verfügung.
(7) Der Kunde erklärt sich mit der in diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitung einverstanden. Für spezifische Informationen, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, verweist Oreamnos auf die Datenschutzerklärung und den gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 19 Rechte am geistigen Eigentum
(1) Alle Urheberrechte, Patentrechte, Firmenrechte, Markenrechte und andere gewerbliche Schutzrechte und Rechte am geistigen Eigentum sowie alle gleichartigen Rechte zum Schutz von Informationen, die sich auf die Software von Oreamnos beziehen, sind und bleiben jederzeit ausschließliches Eigentum der Oreamnos GmbH.
(2) Dem Kunden ist es nicht gestattet, eine Kennzeichnung in Bezug auf Rechte am geistigen Eigentum auf den Software-Produkten zu ändern, zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Dem Kunden ist es nicht gestattet, eine Marke, einen Handelsnamen, ein Logo oder einen Domainnamen der Oreamnos GmbH oder einen ähnlichen, damit verwechselbaren Namen registrieren zu lassen.
§ 20 Änderungen dieser Vertragsbedingungen
(1) Oreamnos behält sich das Recht vor, den Inhalt dieser Vertragsbedingungen sowie die Leistungs- und Produktbeschreibung jederzeit einseitig zu ändern, sofern die Änderung auf sachlichen Gründen beruht und für den Kunden zumutbar ist bzw. wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist.
(2) Begründete Anlässe für Änderungen sowohl der Leistungs- und Produktbeschreibung als auch der Vertragsbedingungen können sein:
- neue gesetzliche oder behördliche Vorgaben,
- Vorgaben eines an Oreamnos gerichteten Gerichtsurteils,
- veränderte aktuelle Marktgegebenheiten,
- Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse,
- Einführung von neuen, zusätzlichen Dienstleistungen oder Diensten/Services, die einer Leistungsbeschreibung in den Vertragsbedingungen bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert,
- Notwendige Änderungen, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen,
- Anpassungen, die dem technischen Fortschritt dienen bzw. technisch und prozessual notwendig sind, es sei denn, sie haben wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
(3) Über die Änderung wird Oreamnos den Kunden spätestens vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt und die neuen Vertragsbedingungen bzw. neuen Leistungs- und Produktbeschreibungen werden in das Vertragsverhältnis einbezogen, sofern der Kunde nicht binnen vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde, gelten für ihn weiterhin die bisherigen vertraglichen Regelungen. Oreamnos wird dem Kunden im Rahmen der Mitteilung über die geänderte Fassung, die oben erwähnte, angemessene Reaktionsfrist setzen und auf die Folgen einer fehlenden Reaktion hinweisen. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit der für eine ordentliche Kündigung geltenden Frist in Textform zu kündigen.
§ 21 Demoversion
(1) Oreamnos stellt potenziellen Kunden nach entsprechender Vereinbarung unentgeltlich eine Demoversion der angebotenen Software auf Zeit und zu Testzwecken zur Verfügung. Die folgenden Bestimmungen dieses Paragrafen gelten nur für die Demoversion der Software und gehen den sonstigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen in Bezug auf die Demoversion vor.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Software im hausinternen Einsatz zu Test- und Demonstrationszwecken zu nutzen. Die zeitweise Überlassung der Software erfolgt lediglich zu Test- und Demonstrationszwecken beim Kunden für eigene Mitarbeiter. Die produktive Nutzung der Vertragssoftware ist dem Kunden untersagt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet den Zugriff auf die Demoversion sowie deren Nutzung nur gemäß der Bestimmungen dieses Paragrafen vorzunehmen. Alle Personen, die die Demoversion nutzen, dürfen dies ausschließlich im Rahmen Ihrer autorisierten Nutzung tun und haben den Bestimmungen dieses Paragrafen Folge leisten.
(4) Das dem Kunden eingeräumte einfache Nutzungsrecht ist zeitlich beschränkt auf die Dauer von 30 Tagen gerechnet ab Zugang der Log-In-Daten oder des Registrierungslinks beim Kunden. Das Nutzungsrecht des Kunden endet, sobald die 30-Tage-Frist endet. Der Testzeitraum kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden.
(5) Oreamnos übernimmt im Rahmen der Überlassung der vertragsgegenständlichen Software zu Testzwecken keinerlei Haftung im Sinne einer Gewährleistung für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften. Insbesondere wird keine Gewährleistung übernommen für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck, die ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung der Demoversion, ebenso wenig für die Beseitigung von Defekten oder dafür, dass die Demoversion oder der Server, auf dem diese zur Verfügung gestellt wird, frei von Viren oder anderer schädlicher oder zerstörerischer Software ist.
(6) Die Demoversion ist in einer nicht produktiven Test- und Entwicklungsumgebung gehostet, wodurch weniger hohe Sicherheitsstandards als bei der Vollversion angewandt werden müssen. Um ein leichteres Verwalten und Warten der Datenbank zu ermöglichen, wird diese in der Testumgebung nicht vollständig verschlüsselt. Aus diesem Grund wird keinerlei Garantie für die Sicherheit der vom Kunden eingegebenen Daten übernommen werden. Die Eingabe von Daten, die der Geheimhaltung unterliegen oder anderer kritischer Daten erfolgt vollumfänglich auf eigene Gefahr des Kunden. Oreamnos haftet insbesondere nicht für den Verlust oder die Beschädigung der Aufzeichnungen und Daten des Kunden sowie jegliche Schäden daraus oder für die Aufwendungen für die Wiederherstellung von Daten.
(7) Der Kunde kann den Zugriff und die Nutzung der Demoversion jederzeit beenden. In diesem Fall enden sämtliche Nutzungsrechte an der Demoversion. Oreamnos kann dem Kunden den Zugriff und die Nutzung verweigern, wenn dieser den Nutzungsbedingungen nicht nachkommt. In diesem Fall enden sämtliche Nutzungsrechte an der Demoversion und der Kunde hat jegliche Nutzung unverzüglich einzustellen.
§ 22 Nutzung von Drittanbietersoftware & künstlicher Intelligenz
(1) Im Rahmen der Erbringung unserer Dienstleistungen setzen wir Technologien und Dienste von Drittanbietern, einschließlich der API von OpenAI, ein, um bestimmte Funktionen bereitzustellen (z. B. Texte generieren, Analysen durchführen). Dabei können im Rahmen der Nutzung personen- und unternehmensbezogene Daten an diese Drittanbieter übermittelt und verarbeitet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.
(2) Oreamnos stellt sicher, dass alle eingesetzten Drittanbieter die datenschutzrechtliche Anforderungen gemäß der DSGVO erfüllen und ein gültiger Auftragsverarbeitungsvertrag zwischen Oreamnos und den o. g. Drittanbietern vorliegt.
(3) Durch die Nutzung unserer Dienstleistungen erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Verarbeitung durch die genannten Drittanbieter. Weitere Informationen finden Sie in unserem Datenschutzhinweis und Auftragsverarbeitungsvertrag.
§ 23 Nutzung anonymisierter Daten zur Verbesserung der Dienstleistungen
(1) Oreamnos ist berechtigt, Daten, die der Nutzer im Rahmen der Nutzung der Anwendung generiert, in anonymisierter Form zu erheben und auszuwerten. Dies umfasst insbesondere Daten, die für die Verbesserung, Weiterentwicklung und Optimierung der angebotenen Dienstleistungen und Funktionen, einschließlich der zugrunde liegenden KI-Modelle, verwendet werden können.
(2) Die Anonymisierung erfolgt so, dass eine Zuordnung zu einer bestimmten Person bzw. zu einem bestimmten Kunden nicht mehr möglich ist. Personenbezogene Daten werden vor der Nutzung für solche Zwecke gemäß den gesetzlichen Anforderungen entfernt oder so verändert, dass sie keinen Personenbezug mehr aufweisen.
(3) Die anonymisierten Daten werden ausschließlich für folgende Zwecke verwendet:
- Verbesserung der Anwendung und der KI-Funktionen,
- Entwicklung neuer Funktionen und Technologien,
- Analyse der Nutzungsmuster zur Optimierung der Benutzererfahrung.
(4) Es werden keine Daten verwendet, die auf eine einzelne Person rückführbar sind, oder in einer Weise ausgewertet, die eine Identifikation von Nutzern ermöglicht.
(5) Der Nutzer hat das Recht, der Nutzung seiner anonymisierten Daten zu widersprechen. Ein entsprechender Widerspruch kann jederzeit über die in der Datenschutzerklärung angegebene Kontaktmöglichkeit erklärt werden. Hierdurch erlischt jedoch das Recht zur Nutzung von Programmfunktionen, die auf künstlicher Intelligenz basieren.
§ 24 Referenzmarketing
Oreamnos ist berechtigt, mit der Beauftragung durch den Kunden zu eigenen Zwecken zu werben. Der Kunde räumt der Oreamnos GmbH hierfür das Recht ein, im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit, den Kunden unter Verwendung des Firmennamens und des Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen.
§ 25 Sonstiges
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach Zustimmung von Oreamnos in Textform auf Dritte übertragen.
(2) Eine Aufrechnung gegenüber Oreamnos ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ebenso ist die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts des Kunden nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder der dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
(5) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Mietverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Software-Mietvertrag ist der Sitz von Oreamnos, Koblenz (Deutschland). Oreamnos bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die übrigen Bestimmungen sind unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bezweckt werden sollte. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktion nicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.